Rechtsanwalt und Notar · Hannover

Gesellschaftsrecht Hannover

GmbH oder UG gründen, eine GbR ins Gesellschaftsregister eintragen oder GmbH-Geschäftsanteile übertragen: Claus-Rudolf Löffler ist als Rechtsanwalt und Notar in Hannover mit gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten von Gründern, Unternehmen und Gesellschaftern befasst.

Weitere Tätigkeitsbereiche sind Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen und die Unternehmensnachfolge. Dazu gehört auch die Schenkung von GmbH-Geschäftsanteilen innerhalb der Familie.

Als Rechtsanwalt berät und vertritt er Mandanten im anwaltlichen Mandat. Als Notar handelt er unabhängig und unparteiisch und betreut die Beteiligten bei gesetzlich vorgesehenen Beurkundungen, Beglaubigungen und Registeranmeldungen.

GmbH & UG
eGbR nach MoPeG
GmbH-Anteile & Schenkung
Handelsregister & Nachfolge
Claus-Rudolf Löffler, Rechtsanwalt und Notar in Hannover
01 GmbH & UG gründen Gesellschaftsvertrag, Beurkundung und Handelsregistereintragung
02 GbR als eGbR eintragen Gesellschaftsregister nach MoPeG und Immobilienbezug
03 GmbH-Anteile übertragen Verkauf, Schenkung und Aktualisierung der Gesellschafterliste
04 Geschäftsführer wechseln Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderung und Handelsregister
05 Nachfolge gestalten Unternehmensnachfolge, Geschäftsanteile schenken oder vererben
Gesellschaftsrecht · Rechtsanwalt und Notar · Hannover

Gesellschaftsrecht in Hannover: Gründung, Register und Unternehmensnachfolge

Von der GmbH- oder UG-Gründung über die Eintragung einer eGbR bis zur Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen: Claus-Rudolf Löffler ist als Rechtsanwalt und Notar mit gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten befasst.

Wählen Sie den passenden Tätigkeitsbereich und erfahren Sie mehr über die jeweiligen Voraussetzungen und Abläufe.

01 · GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG

GmbH und UG gründen

Gesellschaftsvertrag, Musterprotokoll, Stammkapital, notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung.

Zur GmbH- und UG-Gründung →
02 · GESELLSCHAFTSREGISTER

GbR als eGbR eintragen

Gesellschaftsregister nach dem MoPeG, notarielle Registeranmeldung, Gesellschafterwechsel und Immobilienbezug.

Zur eGbR-Eintragung →
03 · HANDELSREGISTER

Geschäftsführerwechsel und Satzungsänderung

Geschäftsführer bestellen oder abberufen, Gesellschaftsvertrag ändern und Registeranmeldungen vorbereiten.

Zu den Gesellschaftsänderungen →
04 · BETEILIGUNGEN

GmbH-Anteile übertragen

Geschäftsanteile verkaufen oder verschenken, Gesellschafterwechsel und Aktualisierung der Gesellschafterliste.

Zur Anteilsübertragung →
05 · UNTERNEHMENSSTRUKTUR

Umwandlung und Unternehmensnachfolge

Rechtsformwechsel, Verschmelzung und die Übertragung von Unternehmen oder Beteiligungen an die nächste Generation.

Zu Umwandlung und Nachfolge →
06 · GESELLSCHAFTSBEENDIGUNG

GmbH auflösen und liquidieren

Auflösungsbeschluss, Liquidatoren, Sperrjahr, Schlussanmeldung und Löschung im Handelsregister.

Zur GmbH-Liquidation →

Notarsachen und Rechtsanwaltssachen: Als Notar handelt Claus-Rudolf Löffler unabhängig und unparteiisch. Davon zu unterscheiden ist die anwaltliche Beratung und Interessenvertretung im jeweiligen Mandat.

Ob ein Vorgang eine notarielle Beurkundung, Beglaubigung oder Registeranmeldung erfordert, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.

Gesellschaftsgründung und Vorbereitung von GmbH-Gründungsunterlagen
GmbH- und UG-Gründung · Hannover

GmbH oder UG gründen in Hannover: Ablauf bis zur Handelsregistereintragung

Wer eine GmbH oder UG in Hannover gründen möchte, muss mehrere rechtliche Schritte beachten. Von der Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags über die notarielle Beurkundung und Einzahlung des Stammkapitals bis zur Eintragung in das Handelsregister gelten gesetzliche Voraussetzungen. Der konkrete Ablauf hängt von der Rechtsform, den Gesellschaftern und der gewählten Vertragsgestaltung ab.

01

Firma, Sitz und Gesellschafter festlegen

Zunächst werden der Firmenname, der satzungsmäßige Sitz, der Unternehmensgegenstand, das Stammkapital, die Beteiligungsverhältnisse und die vorgesehene Geschäftsführung bestimmt. Auch die Wahl zwischen GmbH und UG ist Bestandteil der Gründungsvorbereitung.

02

Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll vorbereiten

Für die Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag vorbereitet. Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a GmbHG kann alternativ das gesetzliche Musterprotokoll verwendet werden. Dieses vereinfachte Verfahren ist für höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer vorgesehen.

03

GmbH oder UG notariell beurkunden

Der Gesellschaftsvertrag beziehungsweise das Musterprotokoll wird notariell beurkundet. Der Notar erfüllt dabei seine gesetzlichen Prüfungs-, Belehrungs- und Beurkundungspflichten. Die beteiligten Personen erhalten die erforderlichen Informationen über die rechtliche Bedeutung ihrer Erklärungen.

04

Geschäftskonto und Stammkapital einzahlen

Nach der Beurkundung werden die erforderlichen Einlagen geleistet. Bei einer GmbH sind die gesetzlichen Mindesteinzahlungen zu beachten. Bei einer UG muss das vereinbarte Stammkapital vor der Handelsregisteranmeldung vollständig eingezahlt sein.

05

Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Anmeldung zum Handelsregister notariell beglaubigt und elektronisch beim Registergericht eingereicht. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH beziehungsweise UG als juristische Person.

Welches Stammkapital benötigt eine GmbH oder UG?

GmbH: Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei einer reinen Bargründung mit diesem Stammkapital müssen vor der Anmeldung grundsätzlich mindestens 12.500 Euro insgesamt eingezahlt sein. Zusätzlich gelten Mindestvorgaben für jeden Geschäftsanteil. Die restlichen Einlageverpflichtungen bleiben bestehen.

UG (haftungsbeschränkt): Eine Gründung ist bereits ab einem Euro Stammkapital rechtlich möglich. Das festgelegte Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein. Sacheinlagen sind bei der UG-Gründung ausgeschlossen.

Häufige Fragen zur Unternehmensgründung

GmbH und UG gründen: wichtige Fragen im Überblick

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft stellen sich häufig Fragen zu Stammkapital, Musterprotokoll, notarieller Beurkundung und Handelsregistereintragung.

Kann ich eine GmbH mit 12.500 Euro gründen?

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung mit diesem Stammkapital können vor der Anmeldung zunächst insgesamt 12.500 Euro ausreichen, sofern die weiteren gesetzlichen Einzahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Einlagen bleibt bestehen.

Was kostet eine GmbH- oder UG-Gründung beim Notar?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die konkrete Höhe hängt insbesondere vom Geschäftswert und den erforderlichen Beurkundungen, Beglaubigungen und sonstigen Tätigkeiten ab. Zusätzlich entstehen regelmäßig Kosten für die Handelsregistereintragung.

Wann ist eine GmbH offiziell gegründet?

Die notarielle Beurkundung und die Eintragung in das Handelsregister sind rechtlich zu unterscheiden. Die GmbH als juristische Person entsteht erst mit der Handelsregistereintragung. Für die Zeit zwischen Beurkundung und Eintragung gelten besondere Regeln zur Gründungsgesellschaft und zur Haftung.

GmbH- oder UG-Gründung in Hannover vorbereiten

Sie planen eine Gesellschaftsgründung? Für die Vorbereitung eines notariellen Vorgangs sind insbesondere Angaben zu Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Gesellschaftern, Stammkapital und Geschäftsführung hilfreich.

GmbH- oder UG-Gründung anfragen
GbR · eGbR · MoPeG · Hannover

GbR als eGbR eintragen: Gesellschaftsregister in Hannover

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es das Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird als eGbR bezeichnet. Eine allgemeine Pflicht, jede GbR einzutragen, besteht nicht. Bei bestimmten Grundstücks- und Registervorgängen ist die vorherige Eintragung allerdings erforderlich.

Claus-Rudolf Löffler ist als Notar in Hannover für die Beglaubigung und Einreichung entsprechender Registeranmeldungen tätig. Seine notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

01 · GESELLSCHAFTSREGISTER

GbR in das Gesellschaftsregister eintragen

Für die Eintragung werden unter anderem Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft sowie Angaben zu den Gesellschaftern und ihrer Vertretungsbefugnis benötigt. Nach Eintragung führt die Gesellschaft den Namenszusatz „eGbR“.

02 · IMMOBILIEN

GbR mit Grundstücken und Immobilien

Soll für eine GbR ein Recht in das Grundbuch eingetragen werden, setzt dies grundsätzlich ihre Eintragung im Gesellschaftsregister voraus. Das betrifft insbesondere Grundstückserwerb und weitere grundbuchrelevante Vorgänge. Bei bestehenden Grundstücks-GbR können Übergangsfragen hinzukommen.

03 · NOTARIELLE ANMELDUNG

Anmeldung zum Gesellschaftsregister

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch die Gesellschafter in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Die Unterschriften werden notariell beglaubigt; die Anmeldung wird elektronisch an das zuständige Registergericht übermittelt.

04 · ÄNDERUNGEN

Gesellschafterwechsel bei einer eGbR

Ist die GbR eingetragen, müssen bestimmte Änderungen ebenfalls zum Gesellschaftsregister angemeldet werden. Dazu gehören insbesondere der Eintritt oder das Ausscheiden von Gesellschaftern, Änderungen der Vertretung sowie Änderungen von Name, Sitz oder Anschrift.

Vorbereitung und Registerverfahren

Wie läuft die Eintragung einer eGbR ab?

01

Gesellschaftsdaten zusammenstellen

Name, Sitz, Anschrift, Gesellschafter und Vertretungsregelungen werden für die Registeranmeldung erfasst.

02

Anmeldung notariell beglaubigen

Die erforderlichen Erklärungen werden in der vorgeschriebenen Form abgegeben und notariell beglaubigt.

03

Eintragung im Gesellschaftsregister

Das Registergericht prüft die Anmeldung. Mit der Eintragung führt die Gesellschaft den Rechtsformzusatz eGbR.

Häufige Fragen

Fragen zur eGbR und zum Gesellschaftsregister

Muss jede GbR in das Gesellschaftsregister?

Nein. Eine allgemeine Eintragungspflicht gibt es nicht. Für bestimmte Grundbuch- und Registervorgänge muss die GbR jedoch zuvor eingetragen sein.

Braucht eine Immobilien-GbR die Eintragung als eGbR?

Soll die GbR als Rechtsinhaberin in das Grundbuch eingetragen werden, ist die Voreintragung in das Gesellschaftsregister grundsätzlich erforderlich. Bei Altbeständen sind die besonderen Übergangsregelungen zu berücksichtigen.

Brauche ich einen Notar für die eGbR-Eintragung?

Die Anmeldung zum Gesellschaftsregister erfordert grundsätzlich öffentlich beglaubigte Unterschriften und eine elektronische Einreichung über den Notar. Der GbR-Gesellschaftsvertrag muss dagegen nicht allein wegen der Registereintragung notariell beurkundet werden.

Was kostet die Eintragung einer eGbR?

Es entstehen gesetzlich geregelte Notar- und Registerkosten. Ihre Höhe richtet sich nach dem konkreten Vorgang und den einschlägigen Gebührenvorschriften. Ein pauschaler Betrag für jede Konstellation wäre daher nicht zuverlässig.

eGbR-Eintragung in Hannover vorbereiten

Sie möchten Ihre GbR eintragen lassen oder benötigen eine eGbR für einen Grundstücksvorgang? Schildern Sie der Geschäftsstelle kurz Ihr Vorhaben.

Weitere Informationen zu Grundstücksübertragungen finden Sie auf der Immobilienrecht-Seite.

GmbH-Änderungen · Gesellschaftsrecht Hannover

Geschäftsführerwechsel, GmbH-Satzungsänderung und Handelsregister in Hannover

Ein Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH, die Änderung des Gesellschaftsvertrags oder eine Kapitalerhöhung können unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Schritte erfordern.

Manche Veränderungen müssen zum Handelsregister angemeldet werden. Andere setzen zusätzlich einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss voraus. Entscheidend sind die jeweilige Maßnahme, die gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Claus-Rudolf Löffler ist als Rechtsanwalt und Notar in Hannover mit gesellschaftsrechtlichen Veränderungen von Unternehmen befasst. Nachfolgend werden typische Vorgänge bei der GmbH und ihre rechtlichen Anforderungen erläutert.

01 · GESCHÄFTSFÜHRUNG

Geschäftsführerwechsel bei der GmbH

Wird ein Geschäftsführer bestellt oder abberufen, ist die Änderung nach § 39 GmbHG zum Handelsregister anzumelden. Auch Änderungen der eingetragenen Vertretungsbefugnis können eine Registeranmeldung erforderlich machen.

  • Neuen Geschäftsführer bestellen
  • Geschäftsführer abberufen
  • Geschäftsführerwechsel anmelden
  • Vertretungsbefugnis ändern
  • Anmeldung zum Handelsregister
02 · GESELLSCHAFTSVERTRAG

GmbH-Satzung ändern

Änderungen des Gesellschaftsvertrags bedürfen nach § 53 GmbHG grundsätzlich eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses. Nach § 54 GmbHG wird die Satzungsänderung erst mit der Handelsregistereintragung wirksam.

  • Gesellschaftsvertrag ändern
  • Firmenname der GmbH ändern
  • Satzungssitz verlegen
  • Unternehmensgegenstand ändern
  • Satzungsänderung beurkunden
03 · STAMMKAPITAL

Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung

Soll das Stammkapital einer GmbH erhöht oder herabgesetzt werden, gelten besondere gesellschaftsrechtliche Anforderungen. Dazu können notarielle Beschlüsse, Erklärungen, Kapitalaufbringungs- oder Gläubigerschutzvorschriften und Registeranmeldungen gehören.

  • GmbH-Kapitalerhöhung
  • Stammkapital herabsetzen
  • Neue Geschäftsanteile ausgeben
  • Gesellschafterbeschlüsse beurkunden
  • Kapitaländerung anmelden
04 · REGISTERANMELDUNG

Handelsregistereintrag der GmbH ändern

Bestimmte Änderungen einer GmbH müssen elektronisch beim zuständigen Registergericht angemeldet werden. Handelsregisteranmeldungen erfolgen nach den gesetzlichen Formvorschriften und bedürfen grundsätzlich öffentlich beglaubigter Erklärungen.

  • Handelsregisterdaten ändern
  • Geschäftsanschrift aktualisieren
  • Geschäftsführerwechsel eintragen
  • Firmen- und Sitzänderungen anmelden
  • Notarielle Beglaubigung der Anmeldung
Häufige Fragen

Fragen zu Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderung und Handelsregister

Bei Änderungen einer GmbH stellen sich insbesondere Fragen zu Gesellschafterbeschlüssen, notarieller Mitwirkung und dem Zeitpunkt der Handelsregistereintragung.

Muss ein Geschäftsführerwechsel bei der GmbH zum Notar?

Die Bestellung oder Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers erfordert für sich genommen grundsätzlich keinen notariell beurkundeten Beschluss. Der Geschäftsführerwechsel ist allerdings zum Handelsregister anzumelden. Die Registeranmeldung muss öffentlich beglaubigt und elektronisch eingereicht werden. Besondere Umstände können weitere Formanforderungen auslösen.

Wann wird ein Geschäftsführerwechsel bei der GmbH wirksam?

Die wirksame Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers hängt grundsätzlich nicht erst von der Eintragung in das Handelsregister ab. Die Eintragung dokumentiert die Veränderung im öffentlichen Register. Voraussetzungen und Wirkungszeitpunkt richten sich nach dem konkreten Beschluss und den gesellschaftsrechtlichen Regelungen.

Muss eine GmbH-Satzungsänderung notariell beurkundet werden?

Ja. Nach § 53 GmbHG bedarf der Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Die Satzungsänderung wird nach § 54 GmbHG erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Welche Unterlagen werden für eine Handelsregisteränderung benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab. Bei einem Geschäftsführerwechsel werden beispielsweise Angaben zu den betroffenen Personen und geeignete Nachweise der Bestellung oder Abberufung benötigt. Bei Satzungsänderungen kommen insbesondere Beschlussunterlagen und der aktualisierte Gesellschaftsvertrag hinzu.

Muss eine geänderte Geschäftsanschrift beim Handelsregister angemeldet werden?

Ja. Eine Änderung der im Handelsregister eingetragenen inländischen Geschäftsanschrift einer GmbH ist zur Eintragung anzumelden. Davon zu unterscheiden ist die Änderung des satzungsmäßigen Sitzes, die zusätzlich eine Satzungsänderung erfordert.

Was kostet eine Handelsregisteränderung beim Notar?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Höhe hängt unter anderem von der jeweiligen Registeranmeldung, dem Geschäftswert und zusätzlichen erforderlichen Amtshandlungen ab. Daneben können Gebühren des Registergerichts entstehen.

Gesellschaftsänderung vorbereiten: Welche Angaben sind hilfreich?

Bei einem Geschäftsführerwechsel, einer Satzungsänderung oder Handelsregisteranmeldung können insbesondere die aktuellen Registerdaten, der Gesellschaftsvertrag, Angaben zu den Beteiligten und bereits gefasste Gesellschafterbeschlüsse hilfreich sein.

Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem geplanten Vorgang. Bereits vorliegende Unterlagen können zur Vorbereitung des notariellen Verfahrens berücksichtigt werden.

Geschäftsführerwechsel oder Satzungsänderung geplant? Sie möchten eine Änderung bei Ihrer GmbH zum Handelsregister anmelden oder eine Satzungsänderung beurkunden lassen? Beschreiben Sie Ihr Anliegen über die Kontaktseite der Kanzlei Löffler in Hannover. Handelsregisteränderung anfragen
GmbH-Geschäftsanteile · Gesellschaftsrecht Hannover

GmbH-Geschäftsanteile übertragen: Verkauf, Schenkung und Gesellschafterwechsel in Hannover

Wer GmbH-Anteile verkaufen, verschenken oder übertragen möchte, muss die gesetzlichen Formvorschriften beachten. Nach § 15 GmbHG bedarf die Abtretung von Geschäftsanteilen eines in notarieller Form geschlossenen Vertrags. Das gilt sowohl für entgeltliche als auch für unentgeltliche Übertragungen.

Neben der notariellen Vertragsgestaltung können der Gesellschaftsvertrag, Zustimmungserfordernisse, Vorkaufsrechte und die Aktualisierung der Gesellschafterliste eine wichtige Rolle spielen.

Claus-Rudolf Löffler befasst sich als Rechtsanwalt und Notar in Hannover mit gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten rund um Geschäftsanteile, Beteiligungsverhältnisse und Gesellschafterwechsel.

01 · ANTEILSVERKAUF

GmbH-Anteile verkaufen

GmbH-Geschäftsanteile können an Mitgesellschafter oder neue Beteiligte verkauft werden. Der Anteilskaufvertrag und die Abtretung sind nach den gesetzlichen Formvorschriften notariell zu gestalten.

Neben dem Kaufpreis und dem Übertragungszeitpunkt können weitere vertragliche Vereinbarungen erforderlich sein. Bestehende Regelungen des Gesellschaftsvertrags sind zu berücksichtigen.

  • GmbH-Geschäftsanteile verkaufen
  • Anteilskaufvertrag notariell beurkunden
  • Anteile an Mitgesellschafter übertragen
  • Neuen Gesellschafter aufnehmen
  • Zustimmungserfordernisse prüfen
02 · SCHENKUNG

GmbH-Anteile verschenken

GmbH-Geschäftsanteile können auch unentgeltlich übertragen werden, beispielsweise an Kinder oder andere Familienangehörige. Die Schenkung kann Bestandteil einer vorweggenommenen Erbfolge oder Unternehmensnachfolge sein.

Auch bei der Schenkung ist die notarielle Form der Anteilsabtretung erforderlich. Zusätzlich sind mögliche schenkungsteuerliche Folgen und gesellschaftsvertragliche Beschränkungen zu beachten.

  • GmbH-Anteile an Kinder schenken
  • Geschäftsanteile innerhalb der Familie übertragen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkungsvertrag und notarielle Abtretung
  • Schenkungsteuerliche Fragen berücksichtigen
03 · GESELLSCHAFTERLISTE

Gesellschafterliste der GmbH aktualisieren

Ändern sich die Gesellschafter oder der Umfang ihrer Beteiligungen, ist die Gesellschafterliste nach den gesetzlichen Vorgaben zu aktualisieren und zum Handelsregister einzureichen.

Hat ein Notar an der Veränderung mitgewirkt, übernimmt er nach § 40 Abs. 2 GmbHG die gesetzlich vorgesehene Einreichung der neuen Liste. Die richtige Gesellschafterliste ist für die Ausübung von Gesellschafterrechten von besonderer Bedeutung.

  • Gesellschafterwechsel dokumentieren
  • Beteiligungsverhältnisse aktualisieren
  • Neue Gesellschafterliste erstellen
  • Gesellschafterliste zum Handelsregister einreichen
  • Vorgaben der §§ 16 und 40 GmbHG
04 · VERTRAGLICHE REGELUNGEN

Beteiligungsstruktur und Nachfolgeregelungen

Der Gesellschaftsvertrag kann besondere Bestimmungen zur Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen enthalten. Dazu zählen beispielsweise Zustimmungserfordernisse, Vorkaufsrechte oder gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen.

Werden Geschäftsanteile im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen, sollten die gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen mit der geplanten erbrechtlichen Gestaltung abgestimmt werden.

  • Zustimmung zur Anteilsübertragung
  • Vorkaufsrechte berücksichtigen
  • Beteiligungsverhältnisse ändern
  • Nachfolgeklauseln prüfen
  • Gesellschaftsvertrag und Erbfolge abstimmen

Welche Voraussetzungen gelten für die Übertragung von GmbH-Anteilen?

Notarielle Form: Sowohl die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen als auch grundsätzlich die Vereinbarung über die Verpflichtung zur späteren Abtretung unterliegen den Formvorschriften des § 15 GmbHG.

Gesellschaftsvertrag: Nach § 15 Abs. 5 GmbHG kann die Übertragung von Geschäftsanteilen an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft sein, insbesondere an eine Genehmigung der Gesellschaft.

Steuerliche Folgen: Beim Verkauf und bei der Schenkung können unterschiedliche steuerliche Auswirkungen entstehen. Diese sollten mit einer entsprechend qualifizierten Steuerberatung geprüft werden.

Notarielle Anteilsübertragung

Wie läuft die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen ab?

Ob Geschäftsanteile verkauft, verschenkt oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen werden: Der genaue Ablauf hängt vom Vertrag und den gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen ab.

01

Beteiligungen feststellen

Zunächst werden Gesellschaftsvertrag, aktuelle Gesellschafterliste, betroffene Geschäftsanteile und mögliche Zustimmungserfordernisse berücksichtigt.

02

Vertragsunterlagen vorbereiten

Die erforderlichen Vereinbarungen werden auf Grundlage der Angaben zum Vorgang vorbereitet. Bei einem Verkauf oder einer Schenkung können unterschiedliche Regelungen notwendig sein.

03

Anteilsübertragung beurkunden

Der Vertrag über die Abtretung wird in notarieller Form geschlossen. Die Wirksamkeit der Übertragung richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.

04

Gesellschafterliste aktualisieren

Nach Wirksamwerden der Veränderung wird die Gesellschafterliste entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aktualisiert und zum Handelsregister eingereicht.

Warum ist die neue Gesellschafterliste so wichtig?

Nach § 16 GmbHG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft bei einer Veränderung grundsätzlich nur derjenige als Inhaber eines Geschäftsanteils, der in der zum Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.

Die wirksame Übertragung eines Geschäftsanteils und die Aufnahme der aktualisierten Gesellschafterliste in das Handelsregister sind rechtlich zu unterscheiden. Deshalb ist die ordnungsgemäße Aktualisierung der Liste nach einem Anteilswechsel besonders wichtig.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf und zur Schenkung von GmbH-Anteilen

Antworten auf häufige Fragen zu notarieller Beurkundung, Schenkung, Gesellschafterwechsel, Gesellschafterliste und den Kosten einer Anteilsübertragung.

Kann ich GmbH-Anteile ohne Notar verkaufen?

Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf nach § 15 Abs. 3 GmbHG eines in notarieller Form geschlossenen Vertrags. Grundsätzlich gilt dies nach § 15 Abs. 4 GmbHG auch für Vereinbarungen, die zur späteren Abtretung verpflichten.

Kann ich meine GmbH-Anteile an meine Kinder verschenken?

Ja, eine unentgeltliche Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen auf Kinder ist grundsätzlich möglich. Auch diese Anteilsabtretung erfordert die notarielle Form. Zusätzlich können Vorgaben des Gesellschaftsvertrags und steuerliche Fragen relevant sein.

Muss ein Gesellschafterwechsel beim Handelsregister angemeldet werden?

Ein gewöhnlicher Gesellschafterwechsel durch Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen wird nicht wie ein Geschäftsführerwechsel als eigenständige Änderung der Handelsregistereintragung angemeldet. Stattdessen muss die aktualisierte Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG zum Handelsregister eingereicht werden. Zusätzliche Vorgänge können weitere Anmeldungen erfordern.

Wer reicht die neue Gesellschafterliste ein?

Hat ein Notar an einer Veränderung der Gesellschafter oder ihrer Beteiligungen mitgewirkt, reicht er die neue Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein. In anderen Fällen trifft die Einreichungspflicht grundsätzlich die Geschäftsführer.

Kann der Gesellschaftsvertrag den Verkauf von GmbH-Anteilen einschränken?

Ja. Nach § 15 Abs. 5 GmbHG kann der Gesellschaftsvertrag zusätzliche Voraussetzungen für eine Anteilsübertragung vorsehen, insbesondere die Zustimmung der Gesellschaft. Auch vertragliche Vorkaufsrechte können zu berücksichtigen sein.

Was kostet die notarielle Übertragung von GmbH-Anteilen?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die konkrete Höhe hängt insbesondere vom maßgeblichen Geschäftswert und den erforderlichen notariellen Tätigkeiten ab. Eine pauschale Gebühr für jede Anteilsübertragung gibt es daher nicht.

GmbH-Anteilsübertragung vorbereiten: Welche Angaben werden benötigt?

Für die Vorbereitung können insbesondere der aktuelle Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste, Angaben zu den Beteiligten sowie die Bezeichnung der zu übertragenden Geschäftsanteile hilfreich sein.

Auch die Information, ob ein Verkauf, eine Schenkung oder eine andere Übertragung geplant ist, erleichtert die Einordnung des Vorgangs.

Bei Rechtsanwaltssachen erfolgt die Beratung und Interessenvertretung im anwaltlichen Mandat. Bei Notarsachen handelt Claus-Rudolf Löffler unabhängig und unparteiisch.

GmbH-Anteile verkaufen oder verschenken? Sie möchten Geschäftsanteile übertragen oder einen Gesellschafterwechsel vorbereiten? Beschreiben Sie Ihr Anliegen über die Kontaktseite der Kanzlei Löffler in Hannover. Anteilsübertragung anfragen
Rechtliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Unternehmensstrukturen
Gesellschaftsrechtliche Gestaltung Gesellschaftsvertrag, Beteiligungen und Nachfolgeregelungen im rechtlichen Zusammenhang betrachten.
Gesellschaftsverträge · Gesellschaftsrecht Hannover

GmbH-Gesellschaftsvertrag gestalten und prüfen

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH regelt die grundlegende Struktur der Gesellschaft. Neben Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Stammkapital können auch individuelle Vereinbarungen über Gesellschafterrechte, Beschlussfassungen und die Übertragung von Geschäftsanteilen von Bedeutung sein.

Besonders bei mehreren Gesellschaftern kann eine sorgfältige Vertragsgestaltung helfen, Zuständigkeiten, Beteiligungsrechte und Entscheidungsverfahren nachvollziehbar festzulegen.

Auch bei späteren Veränderungen, etwa einem Gesellschafterwechsel, einer GmbH-Satzungsänderung oder der Unternehmensnachfolge, sind die bestehenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu beachten.

Individuelle Vertragsgestaltung

Welche Regelungen sind im GmbH-Gesellschaftsvertrag wichtig?

Neben den gesetzlichen Mindestangaben können weitere Bestimmungen sinnvoll sein. Welche Regelungen benötigt werden, hängt von der konkreten Gesellschaft und ihren Beteiligungsverhältnissen ab.

01 · GESELLSCHAFTERRECHTE

Gesellschafterrechte und Stimmrechte

Im Gesellschaftsvertrag können Regelungen zur Stimmrechtsausübung, zu Beschlussmehrheiten und zu bestimmten Zustimmungsvorbehalten vorgesehen werden. Dabei sind die gesetzlichen Grenzen zu beachten.

02 · BETEILIGUNGEN

Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen

Der Gesellschaftsvertrag kann die Abtretung von GmbH-Anteilen von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen. Dazu gehören beispielsweise Zustimmungserfordernisse oder vertragliche Vorkaufsrechte.

03 · GESCHÄFTSFÜHRUNG

Geschäftsführung und Beschlussfassung

Gesellschaftsvertragliche Bestimmungen können die Organisation der Geschäftsführung, interne Zustimmungspflichten und die Beschlussfassung der Gesellschafter näher ausgestalten.

04 · UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Unternehmensnachfolge und Erbfall

Bei einer geplanten Nachfolge können gesellschaftsrechtliche Regelungen zur Übertragung von Anteilen, zu Abfindungen oder zum Ausscheiden von Gesellschaftern relevant werden. Erbrechtliche Regelungen sollten darauf abgestimmt werden.

Gesellschaftsvertrag ändern: Soll die Satzung einer GmbH nachträglich geändert werden, bedarf der entsprechende Gesellschafterbeschluss grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Die Satzungsänderung wird erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Anwaltliche und notarielle Tätigkeit: Die anwaltliche Beratung und Interessenvertretung ist von der unabhängigen und unparteiischen notariellen Amtstätigkeit zu unterscheiden.

Häufige Fragen zum Gesellschaftsvertrag

Fragen zur Gestaltung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags

Wer eine GmbH gründet oder ihre bestehenden Regelungen anpassen möchte, sollte die rechtliche Bedeutung des Gesellschaftsvertrags kennen.

Was gehört in einen GmbH-Gesellschaftsvertrag?

Zu den gesetzlichen Mindestangaben gehören Firma und Sitz der Gesellschaft, der Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals sowie Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage übernimmt. Darüber hinaus können individuelle Regelungen vereinbart werden.

Was bedeutet Vinkulierung von GmbH-Geschäftsanteilen?

Bei einer Vinkulierung wird die Übertragung von Geschäftsanteilen durch den Gesellschaftsvertrag von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht, insbesondere von einer Zustimmung der Gesellschaft. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 15 Abs. 5 GmbHG.

Können Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag stehen?

Ja. Der Gesellschaftsvertrag kann Regelungen enthalten, die bei einem Erbfall oder bei einer geplanten Unternehmensnachfolge relevant werden. Dazu können beispielsweise Einziehungs-, Abtretungs- oder Abfindungsregelungen gehören. Ihre Wirksamkeit und konkrete Ausgestaltung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Gesellschaftsvertrag prüfen oder ändern lassen

Sie möchten eine GmbH gründen, gesellschaftsvertragliche Regelungen anpassen oder eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse vorbereiten? Beschreiben Sie Ihr Vorhaben über die Kontaktseite der Kanzlei Löffler in Hannover.

Gesellschaftsrechtliche Anfrage stellen
Umwandlung · Auflösung · Unternehmensnachfolge

Unternehmen umstrukturieren und Nachfolge gestalten

Ob Rechtsformwechsel, Verschmelzung oder Unternehmensnachfolge: Veränderungen der Unternehmensstruktur können gesellschaftsrechtliche Beschlüsse, notarielle Beurkundungen und Registeranmeldungen erfordern.

Claus-Rudolf Löffler ist als Rechtsanwalt und Notar in Hannover mit gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Übertragungsvorgängen befasst.

Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz ist nicht mit der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft gleichzusetzen.

Unterzeichnung gesellschaftsrechtlicher Vertragsunterlagen
Gesellschaftsrechtliche Gestaltung Rechtliche Voraussetzungen und bestehende Vereinbarungen bei einer Strukturänderung berücksichtigen.
01 · RECHTSFORMWECHSEL

GmbH umwandeln

Beim Formwechsel kann ein Rechtsträger unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine andere Rechtsform annehmen. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG).

02 · UMSTRUKTURIERUNG

Unternehmen verschmelzen

Verschmelzungen und Spaltungen können Teil einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung sein. Die Anforderungen richten sich nach den beteiligten Rechtsträgern und der vorgesehenen Maßnahme.

03 · GESELLSCHAFTSBEENDIGUNG

GmbH auflösen und liquidieren

Die reguläre Beendigung einer GmbH umfasst Auflösung, Abwicklung und spätere Löschung. Die einzelnen Schritte, Registeranmeldungen und das Sperrjahr werden im nächsten Abschnitt ausführlich erläutert.

Zur GmbH-Liquidation →
04 · UNTERNEHMENSÜBERGANG

Unternehmensnachfolge vorbereiten

Die Übertragung eines Unternehmens kann durch Verkauf, Schenkung von Geschäftsanteilen oder im Rahmen der Erbfolge erfolgen. Gesellschaftsvertrag und Nachfolgeregelungen sollten aufeinander abgestimmt werden.

Erbrecht und Nachfolge →

Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen unterscheiden sich im Ablauf. Welche Beurkundungen, Beschlüsse und Registeranmeldungen erforderlich sind, hängt vom konkreten Vorgang und den beteiligten Gesellschaften ab.

Als Notar handelt Claus-Rudolf Löffler unabhängig und unparteiisch. Die anwaltliche Beratung und Interessenvertretung erfolgt davon getrennt in Rechtsanwaltssachen.

Umstrukturierung oder Unternehmensnachfolge geplant?

Schildern Sie der Kanzlei Löffler in Hannover, welche gesellschaftsrechtliche Veränderung vorgesehen ist. Für die Vorbereitung sind insbesondere bestehende Gesellschaftsverträge, Registerdaten und Beteiligungsverhältnisse hilfreich.

Gesellschaftsrechtliche Anfrage stellen
GmbH-Beendigung · Handelsregister · Hannover

GmbH-Auflösung in Hannover: Registeranmeldung, Sperrjahr und Löschung

Eine GmbH auflösen und aus dem Handelsregister löschen lassen erfordert bei der regulären Liquidation mehrere aufeinander abgestimmte Schritte. Die Gesellschaft besteht während der Abwicklung grundsätzlich fort.

Neben dem Auflösungsbeschluss sind insbesondere die Anmeldung beim Handelsregister, Angaben zu den Liquidatoren, der Gläubigeraufruf und der spätere Schluss der Liquidation relevant.

01 · BESCHLUSSFASSUNG

GmbH-Auflösung beschließen

Eine GmbH kann durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst werden. Soweit der Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorsieht, ist nach § 60 GmbHG grundsätzlich eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

  • Gesellschaftsvertrag berücksichtigen
  • Auflösungsbeschluss dokumentieren
  • Wirksamkeitszeitpunkt festlegen
02 · NOTARIELLE ANMELDUNG

Auflösung und Liquidatoren anmelden

Die Auflösung einer GmbH ist im Regelfall zum Handelsregister anzumelden. Auch die ersten Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis sind nach § 67 GmbHG zur Eintragung anzumelden. Dafür sind die gesetzlichen Formvorschriften zu beachten.

  • Auflösung beim Handelsregister anmelden
  • Liquidatoren und Vertretung angeben
  • Registeranmeldung öffentlich beglaubigen
03 · ABWICKLUNG

Gläubigeraufruf und Sperrjahr beachten

Während der Liquidation werden laufende Angelegenheiten abgewickelt und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Liquidatoren müssen den Gläubigeraufruf nach den gesetzlichen Vorgaben veranlassen.

Nach § 73 GmbHG darf die Vermögensverteilung an die Gesellschafter grundsätzlich erst nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs sowie nach Tilgung oder Sicherstellung der Schulden erfolgen.

  • Gläubigeraufruf veröffentlichen
  • Verbindlichkeiten abwickeln
  • Gesetzliches Sperrjahr berücksichtigen
04 · SCHLUSSANMELDUNG

Schluss der Liquidation und GmbH-Löschung

Ist die Liquidation abgeschlossen und die Schlussrechnung gelegt, müssen die Liquidatoren nach § 74 GmbHG den Schluss der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anmelden.

Anschließend erfolgt die Löschung der Gesellschaft. Bücher und Unterlagen sind nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren.

  • Liquidation abschließen
  • Schlussanmeldung vorbereiten
  • Gesetzliche Aufbewahrung beachten

Wann ist bei der GmbH-Auflösung ein Notar erforderlich?

Auflösungsbeschluss: Der gewöhnliche Gesellschafterbeschluss zur Auflösung einer GmbH ist nicht allein wegen der Auflösung generell notariell beurkundungspflichtig. Besondere Umstände oder zusätzliche Beschlüsse können andere Formvorschriften auslösen.

Handelsregister: Die erforderlichen Registeranmeldungen bedürfen grundsätzlich einer öffentlichen Beglaubigung und werden elektronisch beim zuständigen Registergericht eingereicht.

Insolvenzreife: Besteht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, sind mögliche Insolvenzantragspflichten gesondert und unverzüglich zu prüfen. Eine gewöhnliche Liquidation ersetzt kein gegebenenfalls erforderliches Insolvenzverfahren.

Welche Unterlagen sind für die GmbH-Auflösung hilfreich?

Für die Vorbereitung einer notariellen Handelsregisteranmeldung sind insbesondere der aktuelle Handelsregisterauszug, der Gesellschaftsvertrag, Angaben zu den Gesellschaftern und Liquidatoren sowie der Auflösungsbeschluss hilfreich.

Kosten: Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Hinzukommen können Gebühren des Registergerichts und weitere Kosten der Abwicklung.

Welche Unterlagen und Amtshandlungen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Auflösungsgrund und der bestehenden Gesellschaftsstruktur ab.

GmbH-Auflösung in Hannover vorbereiten

Sie möchten die Auflösung einer GmbH zum Handelsregister anmelden oder den Schluss der Liquidation beurkunden beziehungsweise beglaubigen lassen? Beschreiben Sie Ihr Vorhaben über die Kontaktseite der Kanzlei Löffler.

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Gesellschaftsrecht · Notartermin vorbereiten

Welche Unterlagen werden für gesellschaftsrechtliche Notartermine benötigt?

Ob GmbH-Gründung, eGbR-Eintragung, Geschäftsführerwechsel oder GmbH-Anteilsübertragung: Welche Unterlagen für einen notariellen Vorgang erforderlich sind, hängt von der Rechtsform und dem konkreten Anliegen ab.

Für eine erste Anfrage bei der Kanzlei Löffler in Hannover genügt zunächst eine kurze Beschreibung des geplanten Vorgangs. Bereits vorhandene Unterlagen können bei der Vorbereitung berücksichtigt werden.

01 · GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG

Unterlagen für die GmbH- oder UG-Gründung

Bei der Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft werden insbesondere die Daten der künftigen Gesellschaft und ihrer Beteiligten benötigt.

  • Namen und Angaben zu den Gesellschaftern
  • Gewünschte Firma und Satzungssitz
  • Unternehmensgegenstand
  • Stammkapital, Geschäftsanteile und Einlagen
  • Vorgesehene Geschäftsführer und Vertretungsregelungen
  • Angaben zur gewünschten Vertragsgestaltung
02 · GESELLSCHAFTSREGISTER

Unterlagen für die Eintragung einer eGbR

Soll eine GbR in das Gesellschaftsregister eingetragen werden, sind Angaben zur Gesellschaft, zu ihren Gesellschaftern und zur Vertretung erforderlich.

  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Geschäftsanschrift
  • Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern
  • Vertretungsbefugnis der Gesellschafter
  • Gegebenenfalls vorhandener Gesellschaftsvertrag
  • Angaben zum Anlass der Eintragung, etwa einem Grundstücksvorgang
03 · GESELLSCHAFTSÄNDERUNG

Unterlagen für Geschäftsführerwechsel und Satzungsänderung

Bei Änderungen einer bestehenden GmbH sind die aktuellen Gesellschaftsdaten und die geplanten Veränderungen relevant.

  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Registernummer
  • Bestehender Gesellschaftsvertrag
  • Angaben zur geplanten Änderung
  • Bereits gefasste Gesellschafterbeschlüsse, soweit vorhanden
  • Personalien neuer Geschäftsführer
  • Gegebenenfalls Entwurf der geänderten Satzungsregelung
04 · ANTEILSÜBERTRAGUNG

Unterlagen für Verkauf oder Schenkung von GmbH-Anteilen

Bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen werden Informationen über die Beteiligten, die Geschäftsanteile und die geplante Vertragsgestaltung benötigt.

  • Aktuelle Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Angaben zu Veräußerer und Erwerber
  • Nummer und Nennbetrag der betroffenen Geschäftsanteile
  • Kaufpreis oder Hinweis auf eine Schenkung
  • Gegebenenfalls vorhandene Zustimmungserklärungen
05 · UMWANDLUNG UND NACHFOLGE

Unterlagen für Umwandlung und Unternehmensnachfolge

Bei Umstrukturierungen oder einer geplanten Unternehmensübergabe hängt der Unterlagenbedarf besonders von der gewählten Gestaltung ab.

  • Gesellschaftsvertrag und aktuelle Registerdaten
  • Bestehende Beteiligungsstruktur
  • Beschreibung der geplanten Umstrukturierung
  • Angaben zu beteiligten Gesellschaften und Personen
  • Gegebenenfalls vorhandene Nachfolgevereinbarungen
  • Weitere Unterlagen je nach Maßnahme
06 · GMBH-AUFLÖSUNG

Unterlagen für Auflösung und Liquidation einer GmbH

Soll eine GmbH aufgelöst oder der Schluss einer Liquidation angemeldet werden, kommt es auf die jeweilige Verfahrensphase an.

  • Aktuelle Registerdaten
  • Gesellschaftsvertrag
  • Auflösungsbeschluss, soweit bereits gefasst
  • Angaben zu den Liquidatoren und ihrer Vertretung
  • Gegebenenfalls Nachweis des Gläubigeraufrufs
  • Bei Schlussanmeldung: Angaben zum Abschluss der Liquidation

Was sollten Beteiligte zum Notartermin mitbringen?

Gültiger Identitätsnachweis: Die beteiligten Personen benötigen für die notarielle Identifizierung grundsätzlich ein geeignetes gültiges Ausweisdokument.

Bei Vertretung einer anderen Person oder Gesellschaft können zusätzlich geeignete Vertretungsnachweise erforderlich sein.

Was gilt bei ausländischen Gesellschaften oder Beteiligten?

Sind ausländische Gesellschaften beteiligt, können weitere Registerauszüge, Vertretungsnachweise oder beglaubigte beziehungsweise übersetzte Dokumente notwendig sein.

Welche Nachweise in welcher Form erforderlich sind, sollte vor dem Termin geklärt werden.

Vorbereitung eines notariellen Vorgangs

Von der ersten Anfrage bis zum Notartermin

Die Vorbereitung richtet sich nach der jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit. Typischerweise werden zunächst das Vorhaben und die vorhandenen Unterlagen eingeordnet.

01

Anliegen schildern

Beschreiben Sie, ob eine Gründung, Registeranmeldung, Anteilsübertragung oder andere gesellschaftsrechtliche Angelegenheit geplant ist.

02

Unterlagen abstimmen

Auf Grundlage des Vorgangs kann eingeordnet werden, welche Angaben und Nachweise für die weitere Vorbereitung erforderlich sind.

03

Termin vorbereiten

Soweit notwendig, werden Urkundenentwürfe oder Registeranmeldungen vorbereitet. Danach erfolgen die erforderlichen notariellen Amtshandlungen.

Gesellschaftsrechtliche Angelegenheit vorbereiten

Für die erste Kontaktaufnahme müssen nicht bereits sämtliche Dokumente vollständig vorliegen. Teilen Sie der Geschäftsstelle der Kanzlei Löffler in Hannover zunächst mit, welcher Vorgang geplant ist.

In Notarsachen handelt Claus-Rudolf Löffler unabhängig und unparteiisch. Davon zu unterscheiden sind anwaltliche Beratung und Interessenvertretung in Rechtsanwaltssachen.

Gesellschaftsrechtliche Anfrage stellen
Claus-Rudolf Löffler, Rechtsanwalt und Notar in Hannover
Rechtsanwalt und Notar in Hannover

Claus-Rudolf Löffler im Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten reichen von der Gründung einer GmbH oder UG über die Eintragung einer eGbR und Veränderungen bestehender Gesellschaften bis hin zur Übertragung von Geschäftsanteilen, Schenkungen und Unternehmensnachfolge.

Claus-Rudolf Löffler ist dabei sowohl als Rechtsanwalt als auch in seiner notariellen Tätigkeit mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen befasst. Welche Mitwirkung erforderlich ist, richtet sich nach der Rechtsform, dem konkreten Vorhaben und den gesetzlichen Bestimmungen.

01

Gesellschaftsrechtliche Erfahrung

Gesellschaftsgründungen, Handelsregisteränderungen, Anteilsübertragungen und gesellschaftsrechtliche Nachfolgevorgänge.

02

Unabhängig und unparteiisch

Bei Beurkundungen, Beglaubigungen und Registeranmeldungen handelt Claus-Rudolf Löffler als Notar unabhängig und unparteiisch.

03

Geschäftsstelle in Hannover

Vorbereitung und Durchführung notarieller Vorgänge sowie Bearbeitung anwaltlicher Mandate am Standort Hannover.

Rechtsanwaltssachen und Notarsachen sind rechtlich zu unterscheiden. Als Rechtsanwalt berät und vertritt Claus-Rudolf Löffler die Interessen des jeweiligen Mandanten. Als Notar handelt er unabhängig und unparteiisch gegenüber den Beteiligten.

Hat bereits eine anwaltliche Tätigkeit in derselben Angelegenheit stattgefunden, kann eine notarielle Mitwirkung rechtlich ausgeschlossen sein.

Gesellschaftsrecht Hannover · Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht in Hannover

Wann ist ein Notar erforderlich? Was gilt bei der GmbH-Gründung, der Eintragung einer eGbR oder der Übertragung von Geschäftsanteilen?

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, Handelsregisteranmeldungen, Unternehmensnachfolge und Notarkosten.

01 Brauche ich für die Gründung einer GmbH oder UG einen Notar?

Ja. Die Gründung einer GmbH und einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise des gesetzlichen Musterprotokolls.

Außerdem ist die Gesellschaft zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung erfolgt in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und wird elektronisch beim Registergericht eingereicht.

Mehr zur GmbH- und UG-Gründung →
02 Wie lange dauert es, eine GmbH zu gründen?

Die Dauer hängt unter anderem von der Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags, der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen, der Einzahlung des Stammkapitals und der Bearbeitungszeit des zuständigen Registergerichts ab.

Die GmbH entsteht als juristische Person erst durch die Eintragung in das Handelsregister. Eine feste Dauer lässt sich deshalb nicht für jede Gründung angeben.

03 Muss eine GbR seit dem MoPeG als eGbR eingetragen werden?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es das Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Eine allgemeine Verpflichtung, jede GbR einzutragen, besteht jedoch nicht.

Bei bestimmten Grundbuch- und Registervorgängen ist eine vorherige Eintragung erforderlich. Nach der Eintragung führt die Gesellschaft den Zusatz „eGbR“.

Mehr zur eGbR und zum MoPeG →
04 Muss eine Immobilien-GbR ins Gesellschaftsregister?

Soll für eine GbR ein Recht im Grundbuch eingetragen werden, ist grundsätzlich eine vorherige Eintragung der Gesellschaft im Gesellschaftsregister erforderlich.

Bei bereits im Grundbuch eingetragenen GbR können besondere Übergangsregelungen zu berücksichtigen sein.

Mehr zum Immobilienrecht →
05 Muss ein Geschäftsführerwechsel bei der GmbH zum Notar?

Die Bestellung oder Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers ist grundsätzlich zum Handelsregister anzumelden.

Der gewöhnliche Gesellschafterbeschluss über einen Geschäftsführerwechsel ist für sich genommen nicht allgemein beurkundungspflichtig. Die Handelsregisteranmeldung bedarf jedoch der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Beglaubigung.

Mehr zum Geschäftsführerwechsel →
06 Muss eine GmbH-Satzungsänderung notariell beurkundet werden?

Ja. Eine Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrags erfordert grundsätzlich einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss nach § 53 GmbHG.

Nach § 54 GmbHG wird die Satzungsänderung erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam. Dies kann beispielsweise Änderungen von Firma, Satzungssitz oder Unternehmensgegenstand betreffen.

Mehr zum GmbH-Gesellschaftsvertrag →
07 Kann ich GmbH-Geschäftsanteile ohne Notar verkaufen?

Nein. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf nach § 15 GmbHG eines in notarieller Form geschlossenen Vertrags.

Grundsätzlich unterliegt auch die Vereinbarung, mit der sich jemand zur späteren Abtretung eines Geschäftsanteils verpflichtet, dieser Formvorschrift. Zusätzliche Voraussetzungen können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben.

Mehr zur GmbH-Anteilsübertragung →
08 Kann ich GmbH-Anteile an meine Kinder verschenken?

Ja. GmbH-Geschäftsanteile können grundsätzlich auch unentgeltlich übertragen werden, beispielsweise im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.

Auch die Schenkung erfordert für die Anteilsabtretung die notarielle Form. Daneben können gesellschaftsvertragliche Beschränkungen, erbrechtliche Fragen und schenkungsteuerliche Folgen relevant sein.

Mehr zur Schenkung von GmbH-Anteilen →
09 Warum ist die Gesellschafterliste nach einer Anteilsübertragung wichtig?

Die Gesellschafterliste dokumentiert bei einer GmbH insbesondere die Gesellschafter und ihre Geschäftsanteile.

Nach § 16 GmbHG ist die zum Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste für die Stellung als Gesellschafter im Verhältnis zur Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Änderungen müssen daher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.

Mehr zu Gesellschafterwechsel und Liste →
10 Was ist bei einer Unternehmensnachfolge zu beachten?

Zunächst ist zu unterscheiden, ob ein Unternehmen, einzelne Vermögensgegenstände oder Geschäftsanteile übertragen werden sollen.

Die Gestaltung kann durch Verkauf, Schenkung zu Lebzeiten oder erbrechtliche Nachfolge erfolgen. Bestehende Gesellschaftsverträge, Beteiligungsverhältnisse und mögliche steuerliche Auswirkungen sollten berücksichtigt werden.

Mehr zum Erbrecht und zur Nachfolge →
11 Kann eine GmbH einfach aus dem Handelsregister gelöscht werden?

Die bloße Einstellung der Geschäftstätigkeit führt nicht automatisch zur Löschung einer GmbH.

Bei der regulären Beendigung sind grundsätzlich Auflösung, Liquidation und anschließende Löschung zu unterscheiden. Im Rahmen der Liquidation können insbesondere Gläubigeraufruf, Sperrjahr und weitere Registeranmeldungen erforderlich sein.

Mehr zur GmbH-Auflösung und Liquidation →
12 Welche Unterlagen brauche ich für einen gesellschaftsrechtlichen Notartermin?

Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Vorgang. Bei einer Gründung sind beispielsweise Angaben zu Gesellschaftern, Firma, Sitz, Stammkapital und Geschäftsführung wichtig.

Bei Änderungen bestehender Gesellschaften können der Gesellschaftsvertrag, Registerdaten, Gesellschafterbeschlüsse und weitere Nachweise erforderlich sein. Für die erste Anfrage müssen nicht sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen.

Alle Unterlagen im Überblick →
13 Was kostet ein Notar im Gesellschaftsrecht?

Die Kosten für notarielle Beurkundungen, Beglaubigungen und weitere gesetzlich geregelte Tätigkeiten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Die konkrete Gebührenhöhe hängt insbesondere vom jeweiligen Geschäftswert und den erforderlichen notariellen Tätigkeiten ab. Zusätzlich können Registergerichtskosten entstehen. Notarielle Gebühren werden nicht frei zwischen den Beteiligten und dem Notar ausgehandelt.

14 Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Notar?

Als Rechtsanwalt berät und vertritt Claus-Rudolf Löffler die Interessen seines Mandanten im jeweiligen anwaltlichen Mandat.

Als Notar handelt er unabhängig und unparteiisch. Er nimmt die gesetzlich vorgesehenen Beurkundungen, Beglaubigungen und weiteren notariellen Amtshandlungen vor.

Eine vorherige anwaltliche Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann eine spätere notarielle Mitwirkung ausschließen.

Mehr zur notariellen Tätigkeit →
Gesellschaftsrecht · Rechtsanwalt und Notar · Hannover

Ihre gesellschaftsrechtliche Angelegenheit in Hannover

Sie möchten eine GmbH oder UG gründen, eine GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen, einen Geschäftsführerwechsel vorbereiten oder eine GmbH-Satzung ändern?

Auch bei der Übertragung oder Schenkung von GmbH-Geschäftsanteilen, einer Unternehmensnachfolge oder der Auflösung einer Gesellschaft können notarielle beziehungsweise anwaltliche Tätigkeiten erforderlich sein.

Schildern Sie der Geschäftsstelle der Kanzlei Löffler kurz, welchen gesellschaftsrechtlichen Vorgang Sie planen. Welche Unterlagen und weiteren Schritte benötigt werden, hängt von Ihrem konkreten Anliegen ab.

Gesellschaftsrechtliche Anliegen
GmbH- und UG-Gründung eGbR-Eintragung Geschäftsführerwechsel GmbH-Anteilsübertragung Unternehmensnachfolge Handelsregisteranmeldungen
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Claus-Rudolf Löffler

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Für Ihre erste Anfrage: Eine kurze Beschreibung des Vorhabens genügt zunächst. Bereits vorhandene Unterlagen können Sie angeben.

Als Notar handelt Claus-Rudolf Löffler unabhängig und unparteiisch. Die anwaltliche Beratung und Interessenvertretung ist davon zu unterscheiden.

Mehr zur notariellen Tätigkeit →