Claus-Rudolf Löffler ist Rechtsanwalt und Notar mit Geschäftsstelle am Volgersweg 26 in Hannover. Als Notar handelt er unabhängig und unparteiisch und betreut die Beteiligten bei notariellen Angelegenheiten von der Vorbereitung und Gestaltung bis zur Beurkundung und weiteren Abwicklung.
Die notarielle Tätigkeit umfasst insbesondere Angelegenheiten rund um Immobilien, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Nachfolge sowie familienrechtliche Vereinbarungen und Vorsorge.
Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen sind in zahlreichen persönlichen und unternehmerischen Angelegenheiten gesetzlich vorgesehen. Claus-Rudolf Löffler ist insbesondere in den folgenden Bereichen notariell tätig.
Grundstücks- und Wohnungskaufverträge, Grundschulden, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, Übertragungen, Nießbrauch, Wohnungsrechte und weitere notarielle Angelegenheiten rund um Grundstück und Eigentum.
Gründung von GmbH und UG, Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerwechsel, Anteilsübertragungen, Registeranmeldungen, Umwandlungen und Unternehmensnachfolge.
Testament, Erbvertrag, Vermögensübertragung, vorweggenommene Erbfolge sowie private und unternehmerische Nachfolge. Claus-Rudolf Löffler ist zudem zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Eheverträge und weitere familienrechtliche Vereinbarungen sowie notarielle Gestaltungen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten und persönlichen Vorsorgeregelungen.
Der konkrete Ablauf richtet sich nach der jeweiligen Angelegenheit. Typischerweise gliedert sich ein notarieller Vorgang in mehrere aufeinanderfolgende Schritte.
Zunächst werden das Anliegen und die für die Vorbereitung erforderlichen Informationen aufgenommen. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Vorgang ab.
Auf Grundlage der vorliegenden Angaben wird die notarielle Angelegenheit vorbereitet. Soweit erforderlich, wird ein Urkundenentwurf erstellt und den Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Im Beurkundungstermin wird der Inhalt der Urkunde behandelt. Der Notar erläutert die rechtliche Bedeutung der Erklärungen und nimmt die erforderlichen Erklärungen der Beteiligten auf.
Nach der Beurkundung werden – soweit für den jeweiligen Vorgang erforderlich – weitere Schritte veranlasst, beispielsweise gegenüber Grundbuchamt, Handelsregister oder anderen Stellen.
Der Notar ist nicht Interessenvertreter einer einzelnen Partei. Er handelt unabhängig und unparteiisch und betreut die Beteiligten eines notariellen Vorgangs in dieser rechtlichen Rolle.
Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere, den rechtlichen Inhalt der Urkunde zu erläutern, die Erklärungen der Beteiligten aufzunehmen und die notarielle Angelegenheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten und abzuwickeln.
Die Kosten notarieller Tätigkeiten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie werden nicht individuell ausgehandelt, sondern ergeben sich aus den gesetzlichen Gebührenvorschriften.
Die Höhe der Notarkosten hängt insbesondere vom jeweiligen Geschäftswert und von der Art der notariellen Tätigkeit ab. Je nach Vorgang können deshalb unterschiedliche Gebühren entstehen.
Für vergleichbare notarielle Vorgänge gelten dieselben gesetzlichen Gebührengrundsätze. Die Vergütung des Notars wird daher nicht individuell nach Stundenaufwand oder Verhandlung festgelegt.
Die gesetzlichen Gebühren berücksichtigen nicht nur den eigentlichen Beurkundungstermin, sondern auch die im jeweiligen Verfahren vorgesehenen notariellen Tätigkeiten.
Neben Immobilien und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen begleitet Claus-Rudolf Löffler auch in weiteren notariellen Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere Regelungen für den letzten Willen, Fragen rund um den Erbschein sowie Vorsorge- und Übertragungsangelegenheiten.
Ein notarielles Testament kann helfen, den letzten Willen rechtssicher, klar und eindeutig zu gestalten. Es bietet die Möglichkeit, individuelle familiäre und vermögensrechtliche Situationen rechtlich geordnet zu regeln.
In vielen Fällen ist ein Erbschein erforderlich, um die Erbfolge gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt nachzuweisen. Die notarielle Begleitung unterstützt bei der Vorbereitung und Antragstellung.
Auch bei Vorsorgevollmachten, Übertragungen zu Lebzeiten oder Schenkungen kann notarielle Gestaltung sinnvoll oder erforderlich sein. Ziel ist eine rechtlich tragfähige und nachvollziehbare Regelung.
Die Kanzlei Löffler ist seit vielen Jahrzehnten in Hannover tätig. Claus-Rudolf Löffler verbindet seine notarielle Tätigkeit mit langjähriger rechtlicher Erfahrung und einer persönlichen Begleitung der jeweiligen Angelegenheit.
Verträge und notarielle Erklärungen werden auf Grundlage der konkreten Angelegenheit vorbereitet und rechtlich klar gefasst.
Von der ersten Anfrage über die Vorbereitung bis zur weiteren Abwicklung erhalten Beteiligte Informationen zu den nächsten Schritten.
Die Geschäftsstelle des Notars befindet sich im Volgersweg 26 in Hannover und ist Ansprechpartner für notarielle Angelegenheiten.
Sie möchten eine notarielle Angelegenheit vorbereiten lassen? Schildern Sie der Geschäftsstelle kurz, worum es geht und welche Unterlagen Ihnen bereits vorliegen.
Notarsache anfragenHier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung notarieller Angelegenheiten.
Das Gesetz schreibt für verschiedene Rechtsgeschäfte eine notarielle Beurkundung vor. Dazu gehören beispielsweise Grundstückskaufverträge, bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge sowie Erbverträge. Welche Form im konkreten Fall erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Angelegenheit ab.
Schildern Sie der Geschäftsstelle zunächst kurz Ihr Anliegen und übermitteln Sie die bereits vorhandenen Informationen und Unterlagen. Welche weiteren Angaben benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Vorgang.
Soweit für den jeweiligen Vorgang ein Urkundenentwurf vorgesehen ist, wird dieser im Rahmen der Vorbereitung erstellt und den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Der konkrete Ablauf richtet sich nach Art und Umfang der notariellen Angelegenheit.
Die Dauer hängt von der jeweiligen Angelegenheit ab. Neben der Vorbereitung und Beurkundung können beispielsweise Rückmeldungen von Behörden, Grundbuchamt, Handelsregister oder weiteren Stellen erforderlich sein.
Nein. In seiner notariellen Tätigkeit handelt Claus-Rudolf Löffler unabhängig und unparteiisch. Der Notar ist nicht Interessenvertreter nur einer Partei, sondern nimmt seine gesetzlich vorgesehene unparteiische Rolle gegenüber allen Beteiligten wahr.
Ja. Für die erste Kontaktaufnahme müssen Sie noch keine fertige rechtliche Gestaltung vorbereitet haben. Schildern Sie zunächst den Sachverhalt und das gewünschte Ergebnis. Anschließend kann eingeordnet werden, welche Angaben und Unterlagen für die weitere Vorbereitung benötigt werden.
Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Entscheidend sind insbesondere die Art des notariellen Vorgangs und der jeweilige Geschäftswert. Die Gebühren werden daher nicht frei zwischen Notar und Beteiligten vereinbart.
Sie möchten eine notarielle Angelegenheit vorbereiten, einen Beurkundungstermin anfragen oder wissen, welche Unterlagen für Ihren Vorgang benötigt werden?
Schildern Sie der Geschäftsstelle kurz Ihr Anliegen. So kann eingeordnet werden, welche Informationen und Unterlagen für die weitere Vorbereitung erforderlich sind.