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Ausländische Erbrecht in Europa und der Welt, insb. Ehegüterrecht

Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO)

Seit dem 17. August 2015 gilt in den Mitgliedsländern der Europäischen Union (mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland) die Europäische Erbrechtsverordnung Bei Sterbefällen, die nach dem 16.08.2015 eingetreten sind, beurteilen die deutschen Nachlassgerichte daher nach der EU- Erbrechtsverordnung, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Damit erfolgt Bestimmung des Erbrechts

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