Wir unterstützen sie bei der Abwicklung von Erbfällen in Europa und der Welt

Schon immer musste bei Erbfällen mit Auslandberührung die Rechtslage beachtet werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt, und ggf. ob eine Nachlassspaltung eintritt. Diese Probleme werden auch nicht durch die EU-Erbrechtsverodernung gelöst.

Sprechen sie uns an, wenn sie einen Erbfall mit Auslandsberührung haben.