Schon immer musste bei Erbfällen mit Auslandberührung die Rechtslage beachtet werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt, und ggf. ob eine Nachlassspaltung eintritt. Diese Probleme werden auch nicht durch die EU-Erbrechtsverodernung gelöst.
Sprechen sie uns an, wenn sie einen Erbfall mit Auslandsberührung haben.
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