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Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung

Teilungsversteigerung

Können sich die Miterben einer Erbengemeinschaft oder Ehegatten nicht auf den freihändigen Verkauf eines zur Erbmasse oder im Miteigentümer gehörenden Grundstücks einigen ä, kann die Verwertung des Grundstücks nur durch die Zwangsversteigerung des Grundstücks, die sog. Teilungsversteigerung, erfolgen . Die Teilungsversteigerung führt in aller Regel zu einer Veräußerung des Grundstücks

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