Werden sie von einem Pflichtteilsberechigten in Anspruch genommen, müssen sie zunächst eine Auskunft erteilen. Daraus wird der Pflichtteil berechnet.
Die Auskunft richtig zu erteilen ist abhängig von vielen rechtlichen Faktoren:
Bewertungsfragen
Berücksichtigungen von Schenkungen
Rechtliche Bewertung der Erbsituation
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an!
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