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IGMR Urteil vom 10.01.2017/Polen

Orientierungssatz: Der polnische Ehemann des Anlassstreits hat kein Recht auf Scheidung.

Stimmt die Ehefrau einer Auflösung der Ehe nicht zu, ob schon der Partner ihr gegenüber untreu war, so führt der IGMR aus: Die Menschenrechtskonvention verpflichtet die polnischen Behörden nicht die Scheidung zu akzeptieren und erteilt dem Klägerbegehren eine Absage.