Wer erbt nach gesetzlicher Erbfolge?

Nach der gesetzlichen Erbfolge werden im Falle des Ablebens eines Erblassers die Verwandten bzw. der/die Ehepartner/in Erben. Je näher eine Person mit dem Erblasser verwandt ist, desto größer ist deren Anteil an der Erbschaft. Nach § 1924 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kommen als gesetzliche Erben insbesondere die Abkömmlinge, also vor allem die Kinder, die Erblassers in Frage. An zweiter Stelle stehen die Eltern und Geschwister des Erblassers, § 1925 BGB, an dritter Stelle die Großeltern des Erblassers und deren eigene Abkömmlinge, § 1926 BGB.