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Wann endet die Testamentsvollstreckung?

Üblicherweise endet die Testamentsvollstreckung, wenn der Nachlass verteilt und die zugewiesenen Aufgaben erledigt sind. Die Erben können den Testamentsvollstrecker nicht entlassen. Es kann lediglich beim Nachlassgericht die Entlassung beantragt werden. Das Nachlassgericht hat dem aber nur nachzugeben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 2227 Abs. 1 BGB).