0511-89844626 (Notarsachen)
0511-343435 (Rechtsanwaltssachen)
0511-33859417 (Hotline)

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Jeder, der seine Erben von der Nachlassabwickung befreien möchte.
  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
  • Lebensgemeinschaften mit nicht ehelichen Kindern, Patchwork-Familien.
    Unternehmer, zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
    Immobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte sowie
    Stifter.