Altersversorgung

Bei der Verrechnung von Anrechten der Altersversorgung mit Gegenständen des Zugewinnausgleiches ist zu berücksichtigen, dass Altersversorgung ggf. mit KV Beiträgen (GKV belastet und auch mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Die zur Teilung erbrachte Leistung kann als Sonderausgabe gem. § 10 Abs. 1a Nr. 3 steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug muss die ausgleichsberechtigte Person sie dann aber nach § 22 Nr. 1a versteuern.

§ 27 Versorgungsausgleichsgesetz: ein neuer Zugang durch die Hintertür. Ein Absehen von Versorgungsausgleich setzt voraus, dass die rein schematische Durchführung des VA den Gerechtigkeits- und Billigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widerspricht. BGH, FamRZ 2016 Seite 35 mit Anmerkung Holzwart FamRz 2016 Seite 37.