Jackpot im Versorgungsausgleich

Der Jackpoint im Versorgungsausgleich (VA) wurde für unseren Mandanten bereitgestellt, der eigentlich gar nicht damit gerechnet hatte. Er kam in die Kanzlei um sich Rat zu holen. Seine Frau war vor 11 Jahren gestorben und die BfA zog ihm noch immer die im VA seinerzeit abgezogene Rente ab. Er hatte sich bemüht, den VA mit der BfA gütlich zu regeln. Er wollte die Rente, die er an seine Frau i.H.v. über 400 € abtreten musste, wiederhaben. Die Rentenversicherung hatte abgelehnt. Sie hatte ihn darauf hingewiesen, dass die Frau 36 Monate die Rente bezogen habe und damit sei Schluss, bumm.

Das ließ sich nun Frau RAin Löffler nicht bieten. Sie checkte die Rechtslage und stellte fest, dass es eine BGH-Entscheidung gab, nach der sehr wohl die Rente einer verstorbenen Ehefrau im VA unter bestimmten Voraussetzungen zurück verlangt werden nach dem Tode.

Als die BfA nett und freundlich angeschrieben wurde, erließ sie gleich einen Bescheid, nach dem sie jegliche Ansprüche zurückwies.

Der Widerspruch dagegen, ließ die BfA ungerührt. Also musste die Klage beim Gericht eingereicht werden. Und siehe da, es stellte sich heraus, dass sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen der Ehemann berechtigt war, auch nach 11 Jahren, den VA zu kappen.

Was für ihn noch den schönen Nebeneffekt hatte, deswegen Jackpoint, dass er 11 Jahre rückwärts die von der BfA einbehaltene Rente/VA zurückbekam.

Die BfA musste allerdings erst durch Klage veranlasst werden, ihren fehlerhaften Rechtsstandpunkt aufzugeben.

Es ist immer gut, wenn der Anwalt Bescheid weiß und dem Mandanten die entscheidenden Ratschläge und die entscheidende Unterstützung geben kann.